"Wir sagen den Plattformen unmissverständlich: Eure Dienste sind nicht für Kinder gemacht. Und dieses Experiment endet hier." Mit diesen Worten hat die dänische EU-Parlamentarierin Christel Schaldemose im November 2025 beschrieben, was die EU vorhat, um das Netz für Jugendliche sicherer zu machen.
- Zur Diskussion in der Münchner Runde: Macht Social Media uns krank?
Die EU reiht sich damit ein in die Liste vieler Staaten weltweit. Prominentestes Beispiel: Australien, wo seit heute ein pauschales Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gilt.
Wie ist der Umgang mit Social Media derzeit in Deutschland geregelt?
Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche gibt es noch nicht. Der Digital Services Act der EU verpflichtet Plattformen zwar, Minderjährige besonders zu schützen – ohne aber ein Mindestalter zu nennen. Da kommt die Datenschutzgrundverordnung ins Spiel: In Deutschland dürfen Minderjährige erst ab 16 Jahren selbst in die Nutzung ihrer Daten für Dienste wie Social Media einwilligen, vorher ist rechtlich die Zustimmung der Eltern nötig. Es gibt allerdings keine Alterskontrollen.
Wie ist die gesellschaftliche Stimmungslage in Deutschland?
In Deutschland ist eine klare Mehrheit der Erwachsenen dafür, Netzwerke wie TikTok und Video-Plattformen wie YouTube erst ab 13 Jahren zu erlauben – auch wenn die Eltern früher zustimmen würden. Das zeigt der aktuelle ARD-DeutschlandTrend. 64 Prozent halten das für angemessen. 19 Prozent wünschen sich eine höhere Altersgrenze, 14 Prozent finden eine Grenze von 13 Jahren zu hoch.
Grafik: Ist eine Altersgrenze von 13 Jahren für Social Media angemessen?
Ist eine Altersgrenze von 13 Jahren angemessen? ARD-DeutschlandTrend vom Dezember 2025 von Infratest dimap
Ist ein Social-Media-Verbot auch in Deutschland denkbar?
Unklar. Die EU diskutiert seit November 2025 ein Verbot unter 13 Jahren, das aber mit dem deutschen Grundrecht kollidieren würde:
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Kinder haben Grundrechte. Dazu zählt auch das Recht, sich frei informieren zu dürfen. Das spricht gegen ein Pauschalverbot. Geregelt ist das in den Grundgesetz-Artikeln 2, Absatz und 5, Absatz 1.
- Das Elternrecht: In Deutschland liegt die Erziehung in der Verantwortung der Eltern. Der Staat darf nur eingreifen, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist und zugleich die Eltern versagen. Die Gefährdung durch Algorithmen gilt aber als zu schwach, um das Elternrecht auszuhebeln. Basis dafür ist der Grundgesetz-Artikel 6, Absatz 2.
- Die EU-Regeln: Deutschland muss sich an den Digital Services Act DSA der EU halten. Der DSA selbst führt kein EU-weites Social-Media-Verbot für Kinder ein und erschwert damit nationale Alleingänge. Allerdings fordert das EU-Parlament jetzt in einer Resolution ergänzende und verstärkende legislative Maßnahmen – auch ein Verbot für unter 13-Jährige.
Wie regelt die EU die Social-Media-Nutzung von jungen Menschen?
Im EU-Parlament ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz inzwischen Dauerthema [externer Link]. Die Staaten wollen schärfere Vorgaben für die großen Plattformbetreiber. Die jüngsten Meilensteine:
- EU-Resolution: Mit seiner Resolution vom November 2025 [externer Link] greift das Europäische Parlament die bestehenden Leitlinien auf, geht aber deutlich weiter. Die Abgeordneten fordern die Kommission zum Beispiel auf, ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 16 Jahren einzuführen für Social Media, Video-Plattformen und KI-gestützte Angebote. Unter 13 Jahren soll Social Media gänzlich tabu sein, zwischen 13 und 16 Jahren nur mit nachweislicher Zustimmung der Eltern.
- EU-Leitlinien: Im Juli 2025 hat die EU-Kommission Richtlinien zum besseren Schutz von Minderjährigen online [externer Link] veröffentlicht. Sie geben Plattformen einen Katalog empfohlener Maßnahmen vor. Dazu zählen private Profile für Minderjährige, verlässliche Altersverifikation, kindgerechte Voreinstellungen, die Einschränkung stark suchtfördernder Funktionen wie Autoplay oder endlosem Scrollen sowie leicht nutzbare Support-Tools für Eltern. Die Leitlinien sind rechtlich nicht bindend.
- EU-App zur Altersverifikation: In einem Pilotprojekt [externer Link] testen bereits Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien und Spanien eine App zur datenschutzkonformen, gerätebasierten Altersverifikation.
- Digital Services Act: Der DSA legt EU-weit verbindliche Pflichten für Online-Plattformen fest. Dazu zählen auch Schutzvorgaben für Minderjährige. Große Plattformen, die sich nicht daran halten, müssen mit Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Der DSA soll den digitalen Binnenmarkt harmonisieren.
Fazit: Schärfere Regeln kommen wohl
Die EU plant deutlich schärfere Regeln und Vorgaben für die Social-Media-Nutzung von jungen Menschen. Plattformbetreiber müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie die Vorgaben – etwa zum Schutz Minderjähriger, zur Altersverifikation oder zu sicheren Voreinstellungen – nicht fristgerecht und ausreichend umsetzen.
🎧 Wie verändert KI unser Leben? Und welche KI-Programme sind in meinem Alltag wirklich wichtig? Antworten auf diese und weitere Fragen diskutieren Gregor Schmalzried, Marie Kilg und Fritz Espenlaub jede Woche in "Der KI-Podcast" – dem Podcast von BR24 und SWR.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!


