In einem Wiesnzelt sind viele dekorierte Tische zu sehen - die alle reserviert sind
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1.730 Euro für sechs Plätze inkl. Verzehr - Landgericht München urteilt gegen Eventagentur wegen Wucher bei Tischreservierungen

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Kampf gegen Wucher: Tischreservierungen beim Oktoberfest

Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter mit Tischreservierungen für das Oktoberfest Geschäfte zu machen. Die Stadt und die Wirte gehen gegen solchen Wucher auch weiter vor – und bekommen jetzt Schützenhilfe vom Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Wiesnwirte, die Stadt München und Verbraucherschützer warnen regelmäßig vor völlig überteuerten Internet-Angeboten für Tischreservierungen beim Oktoberfest. In einem konkreten Fall wurde am Landgericht München jetzt ein Urteil gesprochen.

Gericht hält Vorgehen für unzulässig

Eine Eventagentur hatte 2024 sechs Plätze inklusive Verzehr in der Ochsenbraterei für 1.730 Euro angeboten. Das ist etwa drei Mal so viel wie zehn Plätze direkt bei den Wirten gekostet hätten. Den Käufern sei dabei vorgespiegelt worden, dass sie dann einen Anspruch auf die Plätze hätten, was aber nicht der Fall sei, so das Landgericht München. Solches Vorgehen sei nicht zulässig. Wenn die Agentur es trotzdem noch einmal probiert, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft für den Geschäftsführer, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Wiesnchef Christian Scharpf (SPD) begrüßt das Urteil. "Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise“, sagt er. Derartige Geschäftspraktiken würden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes schaden. Auch deshalb ist der Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen ausdrücklich verboten.

Wirte verbieten Weiterverkauf

Wiesnwirte beauftragen auch immer wieder selbst Anwaltskanzleien, um gegen Reservierungswucher etwa mit Abmahnungen vorzugehen. Verbraucherschützer wiederum warnen regelmäßig, dass die Kunden für ihr Geld am Ende womöglich ohnehin gar nichts bekommen könnten. Denn viele Wirte regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich, dass Reservierungen ungültig sind, wenn sie nicht direkt bei ihnen selbst vorgenommen wurden. Bei einer Kontrolle könnten die Käufer also aus dem Zelt geworfen werden.

Bereits vergangenes Jahr hat Wiesnchef Scharpf mit den Wirten auch besprochen, dass alle ihre AGBs bei der Reservierung noch einmal überprüfen. Alles in allem habe man den Wucher mittlerweile "zum größten Teil“ zurückdrängen können, stellt er fest. Leider gebe es trotzdem immer noch Fällen wie den, der jetzt am Gericht verhandelt wurde.

Online-Portal der Stadt: Tische zum Originalpreis

Das Oktoberfest dauert in diesem Jahr vom 19. September bis 4. Oktober. Einige Wochen vor Beginn wird das offizielle Portal "oktoberfest-booking.com" freigeschaltet. Dort werden nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis getauscht oder verkauft. 21 gastronomische Mittel- und Großbetriebe machen mit. Das soll dem Grau- und Schwarzmarkt das Wasser abgraben.

Im Übrigen gilt auch heuer: Ein Teil der Plätze in den großen Zelten kann ohnehin nicht reserviert werden. Damit sollen auch ganz Kurzentschlossene Chancen auf einen Tisch haben - sofern sie rechtzeitig kommen.

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