Es ging um ein Prestigeprojekt der Staatsregierung und speziell von Markus Söder (CSU): das Zukunftsmuseum in Nürnberg. War bei der Standortvergabe alles korrekt, ist die Miete angemessen? Das sollte 2023 im Landtag ein Untersuchungsausschuss klären – das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments. In der dritten Sitzung beantragten Vertreter der Opposition, dass die Staatsregierung weitere Unterlagen zur Verfügung stellen soll. Eine Forderung, mit der sich die Regierung nie befassen musste: CSU und Freie Wähler lehnten die Anträge mit ihrer Mehrheit im Ausschuss und dann auch im Landtagsplenum ab.
Grüne und SPD sowie auch die FDP, die damals noch im Landtag war, beklagten eine Blockade und zogen vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Jetzt haben die obersten Richter im Freistaat entschieden: Die Ablehnung der Anträge verletzte die Opposition in ihren Rechten.
Minderheit hat Rechte
Die Richter weisen in ihrer Entscheidung auf die Minderheitsrechte im Landtag: Ein Untersuchungsausschuss kann von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags (externer Link) erzwungen werden. Ebenso hat die Minderheit auch ein Recht, Beweise anzufordern.
Laut Verfassungsgerichtshof können Untersuchungsausschüsse "alle erforderlichen Beweise erheben" – ähnlich wie Ermittler und Gericht in einem Strafverfahren. Die Oppositionsabgeordneten können laut Verfassungsgerichtshof also die Verletzung des Minderheitsrechts geltend machen. Die Mehrheit dürfe Beweisanträge nur dann ablehnen, wenn sie ausreichend begründen könne, dass die zulässige Beweiserhebung überschritten wäre.
Gericht: Legitime Forderung der Opposition
Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler argumentierten damals, ein Untersuchungsausschuss dürfe bestimmte Bereiche der Staatsregierung nicht ausforschen. Auch dürften Unterlagen nicht "ins Blaue hinein" angefordert werden. Davon kann dem Verfassungsgerichtshof zufolge rückblickend keine Rede sein. Es sei legitim gewesen, weitere Akten anzufordern. Die Frage, ob die Vorlage bestimmter Dokumente die Eigenverantwortung der Regierung beeinträchtigen würde, könne nicht die Mehrheit im Landtag beantworten. Nur die Staatsregierung selbst könne eine Auskunft aus verfassungsrechtlichen Gründe verweigern, müsse dies aber plausibel begründen. Der Untersuchungsausschuss hätte "somit die genannten Unterlagen anfordern" müssen.
Dass der Ausschuss seine Arbeit im Sommer 2023 schon beendet hat, spielt aus Sicht der Richter keine Rolle: Die Entscheidung solle auch für die Zukunft den Rechtsfrieden sichern und verfassungsrechtliche Fragen klären. Die mit dem Verfahren verbundenen Kosten muss die Staatskasse tragen.
SPD und Grüne: Schlappe für Regierungsfraktionen
Die Fraktionen von SPD und Grünen werten die Entscheidung als "schwere Schlappe für CSU und Freie Wähler". SPD-Haushaltsexperte Volkmar Halbleib sprach von "einem Sieg auf ganzer Linie" – für die Opposition und für die Demokratie in Bayern. Jetzt sei klar, dass ein Untersuchungsausschuss nicht mit fadenscheinigen Begründungen in seiner Aufklärungsarbeit behindert werden dürfe.
Grünen-Fraktionsvize Verena Osgyan beklagte, der Opposition seien im Ausschuss wesentliche Informationen "schlichtweg verweigert" worden. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sei "wegweisend für alle künftigen Verfahren und bekräftigt die parlamentarischen Minderheitsrechte".
FW: Opposition missbraucht Klageweg
FW-Fraktionschef Florian Streibl teilte auf BR-Anfrage mit, Transparenz sei für die Regierungskoalition "gelebte Praxis". Der Verfassungsgerichtshof habe "technische Details zur Aktenvorlage präzisiert". Das sei ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang. Der Untersuchungsausschuss habe schon vor Jahren alles "lückenlos aufgeklärt". Der Opposition warf Streibl ein "Nachtreten" vor: Sie missbrauche "ständig den Klageweg als Ersatz-Wahlkampf".
Der CSU-Abgeordnete Josef Schmid, damals Vorsitzender des Ausschusses, zeigte sich überrascht über die Entscheidung und kündigte eine gründliche Analyse an. "Die Thematik der Ablehnung von Beweisanträgen in Untersuchungsausschüssen ist eine hochkomplexe und juristisch diffizile Angelegenheit, die von Einzelfall zu Einzelfall neu abzuwägen ist." Die damals angeforderten Unterlagen hätten nur "einen Randbereich" betroffen. Der Erfolg des Museums bei den Besuchern spreche für die Richtigkeit der Standortentscheidung der Staatsregierung.
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